Flohmarkt 3. Oktober 2022

Endlich wieder Flohmarkt am Einheitstag in Altena. Nachdem der Flohmarkt in den letzten Jahren pandemiebedingt ausfallen musste, findet am Montag, 3. Oktober, wieder der traditionelle Flohmarkt in der Innenstadt von Altena statt.

Der Flohmarkt richtet sich an private Teilnehmer. Der Verkauf von Neuwaren ist nicht erlaubt. Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Sie können sich einen Platz aussuchen, solange eine Feuerwehr-Fahrgasse von mindestens 3,50 m gegeben ist. Die Standgebühr beträgt fünf Euro pro laufendem Meter. Kinder, die auf einer Decke Trödel verkaufen, brauchen keine Standgebühr zu bezahlen. Allerdings weist der Verein darauf hin, dass ein (Tapezier-)Tisch zur Präsentation des Trödels besser geeignet ist als eine Decke auf dem Boden. Gewerbliche Anbieter von Versorgerständen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter zugelassen.

Wir weisen darauf hin, dass beim Aufbau des Standes auf eine Feuerwehr-Fahrgasse von mindestens 3,50 m zwischen den jeweils gegenüberliegenden Ständen zu achten ist. Sofern dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, ist der Standaufbau an dieser Stelle untersagt. Der Aufbau darf frühestens 2. Oktober ab 18 Uhr erfolgen. Der Abbau muss bis spätestens 20 Uhr am 3. Oktober 2022 erfolgt sein. Jeder Aussteller hat seinen Platz sauber zu verlassen. Es gilt die Marktordnung.

Marktordnung – Flohmarkt in der Altenaer Innenstadt, 3. Oktober 2022
Veranstalter: Altena Stadtmarketing e.V.

  1. Die Veranstaltung richtet sich an private Teilnehmer. Der Verkauf von Neuware ist nicht erlaubt. Gewerbliche Anbieter von Versorgerständen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Veranstalter zugelassen
  2. Beim Aufbau des Stands ist auf eine Feuerwehr-Fahrgasse von mindestens 3,50m zwischen den jeweils gegenüberliegenden Ständen zu achten. Sofern dieser Abstand nicht eingehalten werden kann, ist der Standaufbau untersagt.
  3. Jeder Aussteller hat auf Aufforderung des Veranstalters seinen Namen und seine Anschrift bekannt zu geben.
  4. Den Anordnungen des Veranstalters und seinen Helfern ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Anordnung erfolgt ein Platzverweis ohne Rückzahlung des Standgelds.
  5. Jeder Markt-Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass es zu keiner Gefährdung, Störung oder sonstigen Belästigungen von anderen Teilnehmern oder Besuchern kommt.
  6. Verursacht der Teilnehmer oder Besucher Schäden an Personen oder an Eigentum anderer. Haftet der Verursacher selbst. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung aus.
  7. Das Verteilen von Werbung auf dem gesamten Gelände ist nur mit Genehmigung durch das Personal des Veranstalters zulässig. Werbung, welche ohne Genehmigung des Veranstalters verteilt wird, zieht einen sofortigen Platzverweis sowie Schadensersatzforderungen gegen den Verteiler sowie den Auftraggeber des Verteilers nach sich.
  8. Die Auf- und Abbautermine sind einzuhalten:
    Aufbau frühestens 02.10.2022 ab 18 Uhr
    Abbau spätestens 03.10.2022 um 20 UhrJeder Aussteller hat dafür zu sorgen, dass der Abbau seines Standes bis spätestens 20 Uhr vollständig abgeschlossen ist. Sollte der Abbau bis dahin nicht abgeschlossen sein, hat der Veranstalter das Recht auf eine Aufwandsentschädigung i. H. v. 5,- € je vollendete 15 Minuten Überziehungszeit und je noch anwesendem Aussteller zu erheben.
  9. Jeder Aussteller hat seinen Platz sauber zu verlassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und privat zu entsorgen. Am Stand vorgefundener Müll wird dem jeweiligen Standinhaber zugeordnet (achten Sie auf Ihren Nachbarn und lassen Sie sich keinen Müll unterschieben!). Ggf. anfallende Entsorgungskosten werden dem Standbetreiber in Rechnung gestellt. Vorhandene Abfallbehälter sind nicht für die Entsorgung von nicht verkauften Flohmarktwaren bzw. deren Verpackungen bestimmt und dürfen hierfür nicht genutzt werden.